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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der plainpicture GmbH (Stand:
16.11.2007)
A. Allgemeines
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Ihnen („Kunde“) und der plainpicture GmbH („plainpicture“).
(Wenn Sie eine Geschäftsbeziehung im Namen ihres Arbeitgebers mit
plainpicture eingehen, versichern Sie gleichzeitig die Befugnis dazu und
gehen die Geschäftsbeziehung für sich und ihren Arbeitgeber
ein.) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. „Bilder“ sind alle
Bilder und zugehörigen Informationsmaterialien auf jedem beliebigen
Medium, das unter diesen AGB durch plainpicture zur Verfügung gestellt
wird, einschließlich Text, Überschriften, Bildunterschriften
oder Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühr
für die Bilder gemäß den Bedingungen der Rechnung und
diesen AGB zu zahlen.
3. Die „Rechnung“
wird von plainpicture ausgegeben und ist Teil der vorliegenden AGB. Sie
enthält in uneingeschränkter Form den zulässigen Verwendungszweck
der ausgewählten Bilder, etwaigere Einschränkungen der Lizenz
zusätzlich zu den in den AGB festgelegten sowie den entsprechenden
Preis der Lizenz für besagte Bilder.
4. Alle Angebote, Lieferungen
und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend
und unverbindlich. Die Darstellung von Bildern auf einer Website von plainpicture
stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden ein Vertragsangebot zu erklären.
5. Der Kunde hat bei der Bestellung,
spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art und
Umfang der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben
des Kunden erklärt plainpicture schriftlich das Einverständnis
zur Nutzung der gelieferten Bilder. Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche
Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungs-einverständnis
als nicht erteilt.
B. Gewährte Rechte und Einschränkungen
1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen
in der Rechnung gewährt plainpicture dem Kunden ein nicht exklusives,
nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht abtretbares Recht auf Veröffentlichung
der Gesamtheit oder Teilen der Bilder über welches Medium und mit
welchen Mitteln auch immer, die Verformung oder Manipulation der Gesamtheit
oder von Teilen der Bilder.
2. Die Verwendung der Bilder ist
streng beschränkt auf Gebrauch, Medium, Zeitabschnitt, Druck, Positionierung,
Bildgröße, Gebiet und andere Bedingungen, die in der Rechnung
angegeben sind. Eine Ausnahme bildet die Verwendung von lizenzfreien Bildern
(„Royalty Free“) – die Nutzung ist zeitlich und örtlich
für den Kunden unbeschränkt möglich.
3. Durch die Einräumung von
Nutzungsrechten werden keine Eigentums- oder Urheberrechte übertragen.
Die Bilder werden lediglich vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart
zur Verfügung gestellt. Danach müssen die Bilder aus den elektronischen
Speichersystemen des Kunden gelöscht werden. Ungenutzte Bilder müssen
spätestens 30 Tage nach Lieferung aus den elektronischen Speichersystemen
des Kunden gelöscht werden. Die Verpflichtung zur Löschung besteht
nicht bei lizenzfreien Bildern („Royalty-Free“).
4. Lizenzfreie Bilder („Royalty-Free“)
dürfen maximal nur in der gelieferten Größe bzw. Auflösung
verwendet werden. Eine Interpolation bzw. Skalierung ist nicht gestattet.
5. Die Bilder dürfen nicht
in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise
verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen
Materialen.
6. Die Bilder dürfen nicht in Logos, eingetragenen Marken oder Dienstmarken
enthalten sein.
7. Die Verwendung von Bildern,
auf dem ein Fotomodell erscheint, auf eine solche Art und Weise, die dem
gewöhnlichen Betrachter wenig schmeichelhaft oder kontrovers erscheint,
ist ausnahmsweise nur gestattet, wenn plainpicture dies vorher schriftlich
bestätigt.
8. Die Verwendung der Bilder unter Missachtung jeglicher dem Kunden vor
oder bei Lieferung der Bilder zur Kenntnis gebrachten Einschränkungen
des Verwendungszweckes ist untersagt. Einschränkungen können
in den mit den Bildern gelieferten Informationen oder in der Rechnung
oder über die Website oder in jeglicher anderer Mitteilung von plainpicture
enthalten sein.
9. plainpicture informiert den
Kunden entweder in den Begleitinformationen über die Bilder auf der
Website oder in der Rechnung oder in jeglicher anderer Mitteilung über
den Releasestatus der Bilder, d.h. ob ein Model Release oder ein Property
Release für das entsprechende Bild nachweisbar vorliegt. Ein Bild,
dass mit „Model Release: YES“ markiert ist, bedeutet, dass
die auf dem Bild als Hauptmotiv abgebildete Person eine Erklärung
unterzeichnet hat, die die Reproduktion des Bildes mit der abgebildeten
Person vorbehaltlich der in diesen AGB festgelegten Einschränkungen
gestattet. Ein Bild, dass mit „Property Release: YES“ markiert
ist, bedeutet, dass der Eigentümer, des auf dem Bild als Hauptmotiv
dargestellten Eigentums, eine Erklärung unterzeichnet hat, die die
Reproduktion des Bildes mit dem abgebildeten Eigentum vorbehaltlich der
in diesen AGB festgelegten Einschränkungen gestattet. Sollte der
Kunde nur einen Ausschnitt der Bilder benutzen muss er sich vor der Verwendung
den Releasestatus den Bildausschitt betreffend nochmals schriftlich von
plainpicture bestätigen lassen.
10. plainpicture garantiert keinerlei
Rechte und gibt keinerlei Gewährleistungen bezüglich der Verwendung
von Namen, Menschen, Marken, Handelsaufmachungen („trade dress“)
sowie registrierten, nicht registrierten oder urheberrechtlich geschützten
Designs, Kunst- oder Bauwerken, die in den Bildern dargestellt sind. Wenn
der Kunde unsicher ist, ob zusätzliche Berechtigungen für die
Nutzung notwendig sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, sich
von kompetenter Seite entsprechend juristisch beraten zu lassen.
C. Garantien
1. plainpicture garantiert, dass
die Bilder für die Dauer von 30 Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler
hinsichtlich Material und Verarbeitung aufweisen. Andernfalls besteht
die einzige Abhilfe im Austausch der Bilder.
2. plainpicture gibt keine weiteren
Garantien, weder ausdrücklich noch implizit, in Bezug auf die Bilder,
einschließlich, ohne Einschränkung, jegliche stillschweigende
Garantien für Marktfähigkeit und die Eignung für einen
bestimmten Zweck. Außer der Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen
oder eingeschränkt werden kann, kann plainpicture weder vom Kunden,
noch von irgendeiner anderen natürlichen oder juristischen Person
haftbar gemacht werden für allgemeine, Strafe einschließende,
besondere, indirekte, in Folge der Verwendung oder zufällig entstandene
Schadenersatzforderungen, für Gewinnentgang oder andere Schäden,
Kosten oder Verluste, die aus der Verwendung der Bilder durch den Kunden
oder auf andere Weise entstehen, selbst wenn plainpicture von der Möglichkeit
solcher Schäden, Kosten oder Verluste in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Haftung von plainpicture für Schäden, die aus oder im Zusammenhang
mit der Verwendung der Bilder durch den Kunden oder dessen Unvermögen
die Bilder zu verwenden, entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig,
auf das Zehnfache des vom Kunden für die Bilder entrichteten Preises
begrenzt. Die von plainpicture gemachten Angaben und Garantien gelten
nur für die Bilder in der von plainpicture gelieferten Form und verlieren
ihre Gültigkeit, wenn die Bilder vom Kunden in irgendeiner Art und
Weise verwendet werden, die durch diese AGB nicht ausdrücklich gestattet
ist, oder wenn ein anderweitiger Vertragsbruch des Kunden vorliegt.
D. plainpicture-online-Datenbank
1. plainpicture ermöglicht
dem Kunden den freien Zugang zur plainpicture-online-Datenbank. Die Berechtigung
zum Download von Bilddaten erfolgt in Form einer Freischaltung seitens
plainpicture. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens
plainpicture besteht nicht. Die benötigte Gegenstellen-Software („Client“)
hat sich der Kunde selbst zu beschaffen.
2. Der Download von Feindaten
(„high res“) und Layoutdaten („low res“) ist nur
mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Diese
sind von plainpicture und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Sollten
die Zugangsdaten des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für
den entstandenen Schaden.
3. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf permanente Erreichbarkeit der plainpicture-online-Datenbank. Es bleibt
plainpicture jederzeit freigestellt, die plainpicture-online-Datenbank
zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte
zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
E. Honorare, Gebühren und Kosten
1. Jegliche Nutzung der Bilder
ist honorarpflichtig. Dies gilt auch, aber nicht abschließend, bei
Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen
und nachgestellten Bildern, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen
sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposings
oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor einer Verwendung
zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung.
Erfolgt keine Honoraranfrage vor der Verwendung durch den Kunden oder
keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils
geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller
keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen
Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und anderer
Abgaben.
3. Sobald der Kunde erklärt
hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will,
ist plainpicture berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung
zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Verwendung
noch nicht erfolgte.
4. Speziell im Auftrag eines Kunden
angefertigte und übertragene Bilddaten / Scans werden separat in
Rechnung gestellt.
5. Honorarzahlungen müssen
immer unter der Angabe der Kunden- und, Bildnummer geleistet werden. Ohne
diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben,
die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem
ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation
an welcher Stelle verwendet wurde.
6. Rechnungen sind sofort zahlbar.
Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit kommt
er in
Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der Kunde die Geldschuld
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
7. Für die Übertragung
von Feindaten („high res“) wird pro Bild eine Download-Gebühr
von 10,00 Euro erhoben. Bei einem direkten Download von der plainpicture-online-Datenbank
und einer tatsächlichen Nutzung des Bildes wird diese Download-Gebühr
nicht erhoben.
8. Für den Versand von originalem Bildmaterial (Dia, Negativ) wird
eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro, zusätzlich zu den Kurierkosten
erhoben.
9. Stornogebühren bis 14
Tage nach erfolgter Rechnungsstellung betragen 10% des Rechnungsbetrages
(mindestens 25,00 Euro), bis 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung
50% des Rechnungsbetrages (mindestens 25,00 Euro).
F. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung,
Entstellung oder Weitergabe der Bilder, unberechtigter Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte
wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
ein Honorar in Höhe des Doppelten des üblichen Nutzungshonorars
fällig.
2. Erfolgt die Rückgabe von
Originaldias bzw. Originalnegativen nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist
von 30 Tagen, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder so
genannte Blockierungskosten fällig. Blockierungskosten werden ebenso
fällig, wenn der Kunde Nutzungsrechte erworben und/oder eine Verwendungsabsicht
bekundet hat, und nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang die Bilder nicht
zurückgegeben werden. Blockierungskosten betragen 1,00 Euro pro Stück
und Tag bis zur Höhe von 500 Euro.
3. Für beschädigte,
zerstörte oder nicht zurückgegebene Bilder ist ein pauschaler
Schadensersatz zu leisten. Für Beschädigungen des Originaldias
bzw. Originalnegativs, die eine weitere Verwendung erlauben ist ein Schadenersatz
in Höhe von 250,00 Euro zu leisten. Für den Verlust bzw. die
Zerstörung des Originaldias bzw. Originalnegativs ist ein Schadenersatz
in Höhe von 750,00 Euro zu leisten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,
im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. plainpicture
akzeptiert keine vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte
oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate.
4. Durch die Leistung von Schadenersatz
werden weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an den Bildern erworben.
5. Bei Downloads und sonstigem
Arbeiten mit der plainpicture-online-Datenbank liegt das volle Risiko
beim Kunden. Für eventuelle Schäden an Soft- oder Hardware des
Kunden ist plainpicture in keinem Falle schadenersatzpflichtig.
6. Sofern plainpicture keine Model-
oder Property-Releases für die Bilder besitzt oder wenn der Gebrauch
den der Kunde von den Bildern macht, nicht durch diese AGB genehmigt ist,
hat der Kunde plainpicture sowie seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter
von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsverpflichtungen und Kosten
schad- und klaglos zu halten, die aus tatsächlichen oder angedrohten
Zivilprozessen, Klagen oder Gerichtsverfahren bezüglich der Verwendung
der Bilder durch den Kunden entstehen, sofern besagte Klagen das Fehlen
eines Releases oder die unberechtigte Verwendung der Bilder durch den
Kunden zum Inhalt haben.
G. Datenschutz
Die „Datenschutzrechtliche Einwilligung“ unterrichtet den
Kunden über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung und Verarbeitung
personenbezogener Daten und das Recht des Kunden die Nutzung der personenbezogenen
Daten für Zwecke des Marketings für plainpicture auszuschließen.
H. Urheberrecht / Belegexemplar
1. plainpicture verlangt ausdrücklich
einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein
Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
2. Von jeder Veröffentlichung
im Druck sind plainpicture mindestens zwei vollständige Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
I. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Hamburg.
3. Keine Handlung von plainpicture
außer einer ausdrücklich schriftlichen Verzichtserklärung
kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieser AGB verstanden werden.
Ein Verzug bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten durch plainpicture
gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel. Ein einmaliger
Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht
auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.
4. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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